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Amtsgericht
z. Hd. Herr Direktor Eimer
Dudenstraße 1

36251 Bad Hersfeld


Fax 06621 203 125

Betr: Bilanz der Babcock-BSH AG und der Babcock-BSH GmbH

Sehr geehrter Herr Eimer,

mit Schreiben vom 8. 12. 2006 haben sie eine erneute Entscheidung über die Akteneinsicht in das Protokoll über die Insolvenz der Babcock BSH GmbH abgelehnt. Das sei Ihnen unbenommen, weil ich als Aktionär der AG, der zum Zeitpunkt der Insolvenz alleinigen Eigentümerin der GmbH, die AG zu dieser Auskunft zwingen kann.
Ich hatte die Einsicht in das Protokoll der Insolvenz der AG verlangt. Dies ist mein Recht. Es erhebt sich aber aufgrund Ihrer Antwort die Frage, ob es ein Insolvenzverfahren über die AG überhaupt gibt. Deswegen verlange ich von Ihnen die verbindliche Auskunft mit Aktenzheichen über die Existenz eines Insolvenzverfahrens gegen die Babcock BSH AG.
Falls dieses Insolvenzverfahren existiert, beantrage ich Einsicht in die Akte.
Begründung:
Ich bin Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Nach der vom Konkursverwalter vorgelegten Bilanz für 2002 ist Unterschlagung nicht geprüft worden. Mit der Erwähnung dieses Wortes räumt der Prüfer diese Möglichkeit ein. Der Prüfer, es ist nicht der von der letzten Hauptversammlung gewählte, spricht von zahlreichen Gesetzesverstößen. Diese gilt es zu überprüfen.
Für eine Antwort habe ich mir den 21. 3. 2007 notiert.

Mit freundlichem Gruß
 
aus der Diskussion: Ist BABCOCK-BSH nun am Ende ... ???
Autor (Datum des Eintrages): dewinsee  (07.03.07 09:59:32)
Beitrag: 45 von 412 (ID:28159922)
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