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[posting]28183265[/posting]Doch, genau das ist die Aufgabe des BaFin:

§ 4 KWG

Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt. Ihre Entscheidungen binden die Verwaltungsbehörden.


§ 54 KWG

(1)
Wer Geschäfte betreibt, die nach § 3, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2, verboten sind, oder
ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
 
aus der Diskussion: MLP: LG Mannheim vor Verfahrenseröffnung gegen Ex-CEO?
Autor (Datum des Eintrages): DonCaprisco  (09.03.07 09:30:07)
Beitrag: 10 von 19 (ID:28197521)
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