[posting]28197521[/posting](2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ja schon, nur halt, wie gesagt, nicht zivilrechtlich .... Dann kommt halt raus, dass die evtl. eine Geldstrafe zahlen müssen . Der Einzelperson wird es m.E. nicht viel bringen. Dem Unternehmen wird es vermutlich egal sein bzw. die Praxis wurde jetzt anscheinend umgestellt. |
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aus der Diskussion: | MLP: LG Mannheim vor Verfahrenseröffnung gegen Ex-CEO? |
Autor (Datum des Eintrages): | Sir_Nick (09.03.07 11:10:19) |
Beitrag: | 11 von 19 (ID:28199631) |
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