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[posting]28197521[/posting](2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


Ja schon, nur halt, wie gesagt, nicht zivilrechtlich :rolleyes:....

Dann kommt halt raus, dass die evtl. eine Geldstrafe zahlen müssen :keks:.

Der Einzelperson wird es m.E. nicht viel bringen. Dem Unternehmen wird es vermutlich egal sein bzw. die Praxis wurde jetzt anscheinend umgestellt.
 
aus der Diskussion: MLP: LG Mannheim vor Verfahrenseröffnung gegen Ex-CEO?
Autor (Datum des Eintrages): Sir_Nick  (09.03.07 11:10:19)
Beitrag: 11 von 19 (ID:28199631)
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