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Hallo,

Dein Freistellungsauftrag nützt Dir bei ausl. Dividenden
rein garnichts!

Bei US-Dividenden sieht es für uns Deutsche folgendermaßen aus:

Du bekommst - umgerechnet - 1000 DM Dividende, davon werden
Dir von Ami-Fiskus - umgerechnet - 150 DM Steuer abgezogen.

Du hast nun die Wahl:

a) Du ziehst die Steuer von der Dividende ab und versteuerst
nur 850 Mark.

b) Du versteuerst 1000 Mark und läßt Dir vom DEUTSCHEN Fiskus
die 150 Mark anrechnen.

Letzteres ist aber nicht so einfach zu verstehen.

Die ausländischen Steuern werden nur insoweit angerechnet, wie
Du deutsche Einkommensteuer darauf zahlen mußt. Außerdem wird
der anteilige Sparerfreibetrag von den ausl. Erträgen abgezogen!

Zu berücksichtigen sind "natürlich" auch noch die die
Werbungskosten. (Diese lasse ich der Einfachheit halber
unberücksichtigt - wird aber in der Praxis miteinbezogen!)

Du bist ledig, bekommst 9000 DM Zinsen aus D und 1000 DM
Dividende aus USA. Demnach sind also 10 % Deiner Einkünfte
aus den USA. Es wird dann also auch 10 % des Sparerfreibetrags
(300 DM) auf die USA-Dividende angerechnet.

Du hast also effektiv nur 700 DM Einkünfte aus USA. Darauf
entfallen die 150 DM Quellensteuer - rund 21,4 %.

Liegt Dein persönlicher Einkommensteuersatz bei 10 %, so
werden eben nur 70 DM Quellensteuer angerechnet - der Rest
ist verloren. Liegt Dein Steuersatz bei 30 %, so werden 21,4 %
angerechnet.

Zahlst Du überhaupt keine Einkommensteuer oder bekommst Du
Deinen Sparerfreibetrag gar nicht voll?

Dann bekommst Du auch nichts angerechnet!

Anzugeben sind die ausländischen Erträge in der Anlage AUS.
Dort trägt man auch die ausländischen Steuern ein.

ACHTUNG!!!

Bei Dividenden aus einigen Staaten (CH, NL, DK, ggf. F) wird
Dir u. U. zu viel ausländische Steuer abgezogen. Du hast ggf.
einen Rückzahlungsanspruch gegen den ausländischen Staat! Dies
ist meistens dann der Fall, wenn der Steuerabzug über 15 %
liegt. In diesem Fall wendest Du dich an das Bundesamt für
Finanzen, Friedhofstrasse in Bonn und verlangst die Anträge
zur Rückerstattung von - dänischer, schweizer etc. - Quellensteuer.

Eines sei Dir gewiss: Dieser Mist macht eine Menge Spaß!
Formulare, Formulare! Wie soll man die alle ausüllen?

- Für allgemeine Fragen verwenden Sie bitte Vordruck Allg.1 -

Viel Spaß
kroko
 
aus der Diskussion: Quellensteuern
Autor (Datum des Eintrages): krokodil1  (03.02.01 13:55:02)
Beitrag: 2 von 3 (ID:2835169)
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