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[posting]28427333[/posting]Hauptversammlung am 20. April 2007
1. Empfang und Erörterung des Lageberichts und des Abschlusses für das Jahr mit Stichtag 31. Dezember 2006
(Beschlussfassung 1).
2. Beschlussfassung über die Abschlussdividende auf Stammaktien (Beschlussfassung 2).
3. Wiederwahl der folgenden Mitglieder der Geschäftsleitung ("Directors"), die nach der Satzung der Gesellschaft im turnusmäßigen
Wechsel von ihrem Amt als Mitglied des Board of Directors zurücktreten:
Dr. Thomas Kolbeck (Beschlussfassung 3(a)),
Dr. Jacques Poos (Beschlussfassung 3(b)),
Herr Hans Reich (Beschlussfassung 3(c));
4. Ermächtigung der Mitglieder der Geschäftsleitung, die Vergütung der Abschlussprüfer festzusetzen (Beschlussfassung 4).
Fassung folgender ausserordentlicher Beschlüsse:
5. Folgender Beschluss wird als außerordentlicher Beschluss zur Abstimmung und, soweit es angebracht scheint, zur Annahme
vorgelegt:
Artikel 81 (a) der Satzung der Gesellschaft wird hiermit gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"Die Directors können ihre Vollmachten, Ermächtigungen und Befugnisse (mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung) für einen
ihnen geeignet erscheinenden Zeitraum und mit Bestimmungen und unter den Bedingungen auf einen Ausschuss übertragen, der
aus einem oder mehreren Directors und (soweit angebracht) aus einer oder mehreren Personen besteht. Soweit es sich um einen
Audit-Ausschuss oder einen Vergütungsausschuss handelt, setzt dies voraus, dass:
(i) Die Mehrzahl der Mitglieder eines solchen Ausschusses Directors sind und
(ii) kein Beschluss eines solchen Ausschusses wirksam ist, sofern nicht die Mehrzahl der bei Beschlussfassung Anwesenden Directors
oder stellvertretende Directors sind." (Beschluss Nr. 5)
6. Folgender Beschluss wird als außerordentlicher Beschluss zur Abstimmung und, soweit es angebracht scheint, zur Annahme
vorgelegt:
Artikel 112 der Satzung der Gesellschaft wird hiermit gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"Jedes Dokument, an dem das Gesellschaftssiegel angebracht wird (einschließlich eines offiziellen Wertpapier-Siegels), ist von zwei
zu diesem Zweck von den Directors oder einem ordnungsgemäß ermächtigten Ausschuss der Directors bestimmten Personen zu
unterzeichnen. Ausgenommen sind Anteilszertifikate, Schuldtitel oder sonstige Wertpapiere der Gesellschaft, für die die Directors
oder ein entsprechender Ausschuss durch Beschluss allgemein oder für den Einzelfall (und vorbehaltlich möglicher Beschränkungen
durch die Directors) festlegen können, dass diese Unterschriften oder eine der beiden durch Aufdruck oder durch eine mechanische
angebrachte Faksimileunterschrift ersetzt werden können." (Beschluss Nr. 6)
 
aus der Diskussion: DEPFA Aktiensplit ermöglicht neues Kursziel von 20€ (bzw. 200€)
Autor (Datum des Eintrages): DOBY  (22.03.07 12:25:28)
Beitrag: 5,024 von 5,474 (ID:28428727)
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