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[posting]28446948[/posting]Du zwingst mich zur Spekulation. Die Fa. Grenzebach hat hat die GmbH, eine 100%ige Tochter der AG übernommen. Dafür hat sie nach Gerüchten von der Landesregierung Geld erhalten. Aber was heißt übernommen? Gekauft oder ist damit nur die kommissarische Betriebsführung, die natürlich entlohnt werden muß, gemeint. Der Konkursverwalter beantwortet die Frage nicht. Ich kann mir vorstelltn, daß jemand oder mehrere, der oder die Grenzebach sehr nahestehen, nach der Kursmanipultion Aktien gekauft haben. Jeder unter 5%. Daher nicht meldepflichtig. Falls iregendetwas mit der Übernahme nicht gestimmt hat, kann man dann über seine Anteile an der AG eventuell die Zukunft beeinflussen, wenn man mit Babcock AG üereinkommt. Im Moment gründet Babcock neue Gemeinschaftsprojelkte auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Da muß also freies Kapital vorhanden sein.
Bald werde ich erfahren, mit welchen Summen eine Holding, die kein operatives Geschäft und daher auch keine Forderungen haben kann, wegen Forderungsaufalles insolvent geworden ist. Ich sage noch einmal: Schau Dir den ganzen thread an und ohne eigenes Nachdenken wird es nicht gehen.
 
aus der Diskussion: Ist BABCOCK-BSH nun am Ende ... ???
Autor (Datum des Eintrages): dewinsee  (23.03.07 10:52:28)
Beitrag: 113 von 412 (ID:28447759)
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