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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Szenario und bitte euch um Hilfe:

Arbeitsvertrag "Studentische Aushilfe", Kündigungsfrist 2 Wochen, ordentliche Kündigung des Arbeitgebers.

Habe ich in den zwei Wochen, in der die Kündigung läuft ein "Recht auf Arbeit", sprich muss der AG mich für die zwei Wochen noch beschäftigen?

Denn wofür wird denn sonst solch ein Vertrag geschlossen?

Der AG meinte, er könnte mich für die Restzeit ohne Grund von Angaben freistellen, sprich er müsse mich nicht mehr beschäftigen.

Geht das so einfach, hat er nicht auch die Pflicht mich zu beschäftigen, so wie der AN die Pflicht hat seine Arbeitsleistung zu erbringen?

Perfekt wäre noch eine Gesetzesgrundlage...:rolleyes:

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gruss
Torsten
 
aus der Diskussion: Arbeitsrecht - Recht des Arbeitnehmers auf Arbeit?
Autor (Datum des Eintrages): little_bull.de  (23.03.07 16:47:19)
Beitrag: 1 von 6 (ID:28455865)
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