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[posting]28456223[/posting]Freistellung heisst Bezüge laufen weiter
Ja, die Arbeitsleistung wird halt nicht mehr geschuldet, der AG kann jedoch eine Sperre verhängen.

Mit einklagen ist das so eine Sache. Geht prinzipiell immer, aber "max. 19 Std." heißt maximal und nicht minimal. Ein guter Anhaltspunkt wäre jedoch der langfristige oder ggfs. auch ein kurzfristiger Mittelwert der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung.

Mein Rat: Arbeitsrechtler aufsuchen, Vertrag mitnehmen, Erstberatung für ein paar Märker. Kosten lassen sich vorab telefonisch erfragen und in Relation zu den möglichen Erlösen aus zwei Wochen Arbeitsentgelt setzen.
 
aus der Diskussion: Arbeitsrecht - Recht des Arbeitnehmers auf Arbeit?
Autor (Datum des Eintrages): antonazubi  (23.03.07 17:38:07)
Beitrag: 4 von 6 (ID:28457026)
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