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[posting]28459488[/posting]hallo karsten,

das klingt aber nicht sehr schlüssig. der selbstbehalt müsste viel höher sein. wenn es um unterhalt geht, kommt doch i.d.r. die düsseldorfer tabelle zum tragen, außerdem müsste ein entsprechender Beschluss vom gericht vorliegen der den Selbstbehalt festlegt, oder den entpsr. Unterhalt.

660,00 als arbeitender klingt mir etwas sehr wenig..
 
aus der Diskussion: Trotz §850a und 850d wird ein Drittel Auslöse vom Arbeitgeber einbehalten,was kann ich tun
Autor (Datum des Eintrages): ricotec  (23.03.07 21:03:37)
Beitrag: 2 von 21 (ID:28462200)
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