Fenster schließen  |  Fenster drucken

Hallo Lemming und ricotec.Danke für eure Beiträge.
Lemming-die ZPO ist mir mehr oder weniger bekannt.Sehr hilfreich war für mich die Aufgliederung des Sozialhilferegelsatzes.Hilfreich deshalb,weil ich die Änderung des unpfändbaren Betrages beantragen möchte und auch muss.Zu den 345 euro müssten dann noch Miete,Telefon,private Haftpflicht,PKW-Unterhaltungskosten(Haftpflicht und Steuern) und natürlich die Benzinkosten kommen.Durch tägliches pendeln zur Arbeit(hin und zurück 90 km)habe ich Kosten von 160 euro im Monat.Durch hinzurechnen dieser Kosten kann doch ein Änderungsantrag gar nicht abgelehnt werden.Sehe ich das richtig?Sollte er jedoch abgelehnt werden,kann ich mir ein Arbeitsverhältnis einfach nicht mehr leisten.
Aber im speziellen ging es mir um eine ganz andere Sache.Ich war auf Montage und habe Auslöse bekommen.In der ZPO steht,dass Auslösungsgelder nicht pfändbar sind.Und trotzdem behält mein AG ein Drittel der Auslöse ein.Ich frage mich mit welchem Recht.
Ich hatte dies in meiner Anfangsfrage beschrieben.
Wie kann ich da nun vorgehen?
Danke für eure Antworten
 
aus der Diskussion: Trotz §850a und 850d wird ein Drittel Auslöse vom Arbeitgeber einbehalten,was kann ich tun
Autor (Datum des Eintrages): karsten0815  (24.03.07 12:23:23)
Beitrag: 5 von 21 (ID:28472601)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE