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[posting]28479082[/posting]Die Frage ist doch, wie lange muss ich denn die "Beweise" für eine Kündigung aufheben. Wenn sich der Verlag nach meiner Kündigung über Monate nicht mehr zuckt, auch keine Leistungen erbringt die darauf schließen lassen, dass meine Kündigung nicht akzeptiert wurde, kann ich doch davon ausgehen, dass meine Kündigung erfolgreich war! Ich bin doch nicht verpflichtet, dass über Jahre nachzuweisen. Wo kommen wir denn da hin?
 
aus der Diskussion: Abo M.-Frick email-Hotline
Autor (Datum des Eintrages): tino110  (25.03.07 00:00:46)
Beitrag: 6 von 11 (ID:28479326)
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