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Ich war bis September letzten Jahres arbeitslos(ALG 2) und konnte deshalb keinen Unterhalt zahlen.Meine erste Lohnabrechnung habe ich dem Jugendamt vorgelegt.Ich hatte auch vorgeschlagen,ab Februar wieder Unterhalt zu zahlen.Was natürlich schwierig geworden wäre bei 1000,00 euro netto und 291,00 euro Unterhalt.aber das Jugendamt kam dem zuvor und hat schon vorher die Pfändung eingeleitet.
Nein,ich wurde über meine finanzielle Situation nicht gefragt.Ausser,dass das Jugendamt wusste ,wieviel ich verdiene.Aber wie hoch meine Kosten jeden Monat sind,wollte niemand wissen.
Ich habe jetzt in Erfahrung gebracht,dass es nicht rechtens ist,ein Drittel meiner Auslöse einzubehalten.Denn der Auslöse steht tatsächlich ein entsprechender Aufwand gegenüber.Sie reicht nicht mal,um meinen Aufwand abzudecken.Auslöse 128,00-Kosten 150,00 wöchentlich.Dies muss ich vom Rechtspfleger des Gerichts bestätigen lassen und ein entsprechendes Schriftstück verfassen lassen.Auch sollte ich meinen AG informieren,dass er sich mir gegenüber schadenersatzpflichtig macht.
 
aus der Diskussion: Trotz §850a und 850d wird ein Drittel Auslöse vom Arbeitgeber einbehalten,was kann ich tun
Autor (Datum des Eintrages): karsten0815  (25.03.07 18:58:53)
Beitrag: 18 von 21 (ID:28489298)
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