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"18. April 2007 14:59 Uhr
Telekom-Werbung für Telefonauskunft auf dem Prüfstand

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Mittwoch mit der Frage beschäftigt, ob allein die Auskunft der Telekom in den Telefonbüchern ihrer Tochter Deutsche Telekom Medien an prominenter Stelle genannt werden darf. Die Leipziger Richter mussten über die Klage der durch ihre Werbespots mit Verona Pooth bekannt gewordenen Telefonauskunft Telegate beraten. Telegate sieht in der derzeitigen Praxis eine Diskriminierung. Eine Entscheidung sollte noch am Mittwoch verkündet werden.

Das Unternehmen zog vor Gericht, nachdem ein Antrag bei der Bundesnetzagentur gescheitert war, die exklusive Nennung der Telekom-Auskunft auf den vorderen Informationsseiten und auch auf den Deckblättern verbieten zu lassen. Telegate begründet sein Vorgehen mit der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom Medien GmbH. Außerdem nähmen die Verbraucher die Telefonbücher nicht als Werbemedium wahr, sondern als amtliches, neutral informierendes Teilnehmerverzeichnis.

Dieser Auffassung widersprach vor dem 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts der Anwalt der Telekom. Es sei sehr fraglich, ob die Nutzer von Telefonbüchern tatsächlich noch von deren Quasi-Amtlichkeit ausgingen. Die Verluste der Telekom beim Geschäft mit Festnetzanschlüssen zeige, dass der Verbraucher sich durchaus darüber bewusst sei, dass er sich in einem Markt mit starken Wettbewerbsbedingungen befinde. Dies könne auch auf den Umgang mit Telefonbüchern übertragen werden.

Der Telegate-Anwalt hielt dem entgegen, dass die Nutzer auch die Historie der Telekom im Blick hätten. Deshalb würden auch heute noch die Telefonbücher mit den amtlichen Teilnehmerverzeichnissen im Zusammenhang gebracht, die einst unter staatlichem Monopol herausgebracht worden seien.

Unterschiedlicher Auffassung waren beide Seiten auch darüber, ob die Bundesnetzagentur überhaupt in dieser Frage entscheiden könne. Der Markt der Telefonbücher könne auch vom Markt der Auskunftsdienste losgelöst betrachtet werden, erklärte der Anwalt der Telekom. Die Frage der Marktbeherrschung bei den Telefonbüchern müsse eventuell vom Bundeskartellamt beurteilt werden.

(Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 6 C 21.06)"

http://www.net-tribune.de/article/180407-228.php
 
aus der Diskussion: Telegate - Perle oder Langweiler....??
Autor (Datum des Eintrages): Hiberna  (18.04.07 17:33:41)
Beitrag: 7 von 1,271 (ID:28882682)
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