Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]28967826[/posting]Auch wenn ich mich wiederhole

"Um ein Objekt beurteilen zu können muß man den örtlichen Markt kennen. Auf dem Papier sieht vieles gut aus."

Bei einer Etw gibt es vieles zu beachten. Schau dir die Teilungserklärung an, besorge dir von der Hausverwaltung die letzten Eigentümerversammlungsprotokolle. Schau dir das Miet/Objektumfeld an. Mach dich schlau!

Ich habe schon viele Menschen kennengelernt die nach "Papier" gekauft haben. Das verkaufen war in der Regel schwieriger.

Wenn es ein brauchbares Objekt ist, kannst du davon ausgehen daß beim ZVT Profis anwesend sein werden.

So das wars von meiner Seite

Gruß
Emischreck


p.s. ALG 2 oder Sozialhilfebezieher kann man schneller werden als manch eine bei WO denkt. Deswegen muß er/sie nicht schlecht mit Eigentum umgehen. Ich wollte nur auf die vermeintliche Sicherheit "Amtszahlung" hinweisen.
 
aus der Diskussion: Lohnt sich Erwerb einer ETW in der Zwangsversteigerung?
Autor (Datum des Eintrages): Emischreck  (24.04.07 12:30:48)
Beitrag: 13 von 63 (ID:28968398)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE