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Gegen einen Börsenbrief o. ä. vorzugehen, sprich Schadensersatz im Wege einer Zivilklage durchzusetzen, halte ich für relativ chancenlos. Denn es wird immer auf die Risiken hingewiesen. Anders sieht es bei Empfehlungen von Finanzdienstleistern (Banken) aus, wenn diesen Umstände bekannt sind, die eine Risikoklasse erhöhen oder wenn es negative Berichterstattungen über empfohlene Werte gibt, von denen der Finanzdienstleister Kenntnis erlangt haben muss (s. hier http://www.anlegerflop.de/index.php?option=com_content&task=…
Ob und wie dieses Urteil (OLG Stuttgart Urteil vom 22.1.2007, 10 U 189/06) auch Anwendung im Sinne der Beraterhaftung unter Bezugnahme auf den Tatbestand erlaubt, bleibt zu prüfen.
 
aus der Diskussion: Greta, der nächste handfeste Skandal nach dem hochgehen des Reich-Betrugsimperiums?
Autor (Datum des Eintrages): anlegerflop_de  (27.04.07 10:52:36)
Beitrag: 32 von 2,135 (ID:29026878)
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