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Danke für Deinen Hinweis. Aber was bitte ist an meiner Rechnung sinnwidrig? Die aufgeführte Miete von 335,- Euro ist natürlich die Kaltmiete!
 
aus der Diskussion: Lohnt sich Erwerb einer ETW in der Zwangsversteigerung?
Autor (Datum des Eintrages): Mr.Hausse2003  (30.04.07 11:40:26)
Beitrag: 24 von 63 (ID:29069741)
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