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Hierzulande konnte damals nur der Landesherr seine Religion frei wählen.
Die Untertanen hatten zwangsweise seine (christliche) Religion.
 
aus der Diskussion: Todesstrafe für Kircheschwänzen
Autor (Datum des Eintrages): AdHick  (03.05.07 08:51:29)
Beitrag: 3 von 32 (ID:29106085)
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