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Das Hauptproblem will oder kann hier keiner sehen: Die Wohnung hat nur 49 qm2!!!!

Es ist also eine Miniwohnung, bzw. ein Appartment, und die sind auf dem Immomarkt sowohl bei Käufern als auch bei Mietern so begehrt wie der kalte Kaffee von gestern Abend. Potentielle Käufer würden die Wohnung mutmaßlich nur nach dem Mietwert kaufen, und der liegt in etwa da, zudem die Bank bereit ist, die ETW zu verkaufen. Also kann man einen Wertzuwachs bei Veräußerung schon mal nicht erwarten. Und Leute, die sich in so einem Wohnklo einmieten wollen, sind idR. auch nur Personen, dehnen nichts anders übrigbleibt. Naja, Harz4'ler usw., usf.

Fazit: Finger weg! Es droht für die Zukunft nichts als Ärger.
 
aus der Diskussion: Lohnt sich Erwerb einer ETW in der Zwangsversteigerung?
Autor (Datum des Eintrages): Harry_Schotter  (11.05.07 15:56:46)
Beitrag: 32 von 63 (ID:29270842)
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