Fenster schließen  |  Fenster drucken

Zuerst mal danke für die positive Resonanz und zur Beruhigung an alle- ich hab den Beitrag natürlich nicht abgetippt- dafür bin ich dann doch ein Ende zu faul. :)
Du hast Recht RuhigmalFischEssen- es gibt gute Software zur Texterkennung- in meinem Fall war es Textbridge 2000 (allerdings nicht aus dem Internet sondern gekauft). Daraus, dass ich es nicht nachbearbeitet hab, resultieren auch die Rechtschreibfehler. Die hätte ich zwar völlig eliminieren können, wenn ich beim Scannen des Artikels eine höhere Auflösung genommen hätte- aber dann hätte alles doppelt so lange gedauert. Und lesen kann man es ja.

Zum Greenshoe habe ich auch noch was in einem meiner schlauen Bücher gefunden Kultraucher- ich stell das auch mal rein.

Greenshoe

Bei einem IPO müssen die Altaktionäre eine bestimmte Menge an Aktien als sogenannten Greenshoe bereitstellen. Der Greenshoe entspricht normalerweise einem Anteil von 10 bis 15 Prozent des Emissionsvolumens. Sollen beispielsweise drei Millionen Aktien emittiert werden, umfasst der Greenshoe zusätzliche 300.000 bis 450.000 Aktien. Diese Papiere werden der konsortialführenden Bank, dem sogenannten LeadManager (kurz: Lead), für Kurspflegemaßnahmen überlassen. Die Übertragung erfolgt in Form einer Wertpapierleihe: Eigentümer des Greenshoe bleiben die Altaktionäre, verfügungsberechtigt ist jedoch der Lead. Letzterer gibt den Greenshoe bei Emission normalerweise vollständig mit in den Markt, wofür es folgende Begründung gibt: Sollte es innerhalb der ersten Tage und Wochen nach dem Börsendebüt zu Kursschwächen kommen, kann die Bank den Greenshoe vollständig oder teilweise über die Börse zurückkaufen. Hierdurch reduziert sie das Angebot und sorgt so für eine gewisse Stabilisierung. Ob mit dem Rückkauf des Greenshoe allerdings tatsächlich ein Absinken des Aktienkurses verhindert werden kann, hängt letztendlich von der jeweiligen Marktsituation ab. Im Prinzip sind die Möglichkeiten für Stützungskäufe, die sich maximal auf 10 bis 15 Prozent der ausstehenden Aktien erstrecken, sehr begrenzt. Oftmals sind es jedoch in der Mehrzahl Kleinanleger, die Zeichnungsgewinne mitnehmen wollen und daher schon wenige Stunden nach Emission wieder Verkaufsorders erteilen. Droht die Gefahr, dass sich diese Verkaufstransaktionen nachhaltig auf den Kurs der neuen Aktien auswirken könnten, tritt der Lead als Nachfrager auf und nimmt die angebotenen Stücke vom Markt.
Nach dem Stützungskauf werden die Aktien an ihre eigentlichen Besitzer, also die Altaktionäre zurückgegeben. Damit letztere die Kurspflegemaßnahmen nicht unterlaufen können, sind sie verpflichtet, die Papiere in ein Sperrdepot zu legen. Erst nach sechs Monaten, so die Vorschriften im Neuen Markt, dürfen sie frei über die Aktien verfügen.
Ist eine kursstützende Maßnahme nicht notwendig, bleibt der Greenshoe vollständig im Markt platziert. Man sagt dann auch: »Der Lead Manager hat den Greenshoe vollständig ausgeübt.« Der Erlös aus dem Verkauf des Greenshoe fließt den Altaktionären zu. Im Regelfall hat die konsortialführende Bank einen Monat Zeit, um sich für oder gegen die Ausübung des Greenshoe zu entscheiden. Im Fall der ComputerLinks AG entschied sich der Lead-Manager, die DG Bank, bereits nach zwei Wochen, den Greenshoe vollständig auszuüben. Rückkäufe im Rahmen des Greenshoe sind nach einer entsprechenden Mitteilung nicht mehr möglich.
Übrigens: Greenshoes finden nicht nur bei IPOs, sondern genauso bei anschließenden Kapitalerhöhungen Verwendung. Auch dort werden sie von den Leads - falls notwendig — für Kurspflegemaßnahmen eingesetzt.
Der Begriff »Greenshoe« ist auf ein gleichnamiges US-Unternehmen zurückzuführen, bei dem das Verfahren zum ersten Mal angewendet wurde.


So wie ich es verstanden hab, ist der Artikel wohl doch auch in Bezug auf den Greenshoe sauber recherchiert-wenn die Theorie sagt, Banken geben den Greenshoe mit in den Markt, kann das nach meiner Interpretation zwar auch bedeuten, dass sie die überzähligen Aktien schon vor Erstnotiz Kundenkonten gutschreiben - könnte aber auch sein, dass sie die für Kurspflegemaßnahmen erstmal in den Eigenbestand nehmen. Aus dem Verkauf aus dem Eigenbestand am Markt bei stark gestiegenem Kurs und Rückkauf zum Emi von den Altaktionären würde sich dann der "Reibach" ergeben. Dazu, dass der Greenshoe Depots gutgeschrieben werden muß hab ich nichts gefunden ......
 
aus der Diskussion: Spiegel Nr. 8/01-Die Milliardenfalle wie Banken die Anleger abzocken
Autor (Datum des Eintrages): Al_Coholic  (20.02.01 00:43:37)
Beitrag: 15 von 20 (ID:2941374)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE