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@shareholder : Bin zwar kein Nasdaq-Insider, aber zumindest muessen dort Insiderverkaeufe vorher angekuendigt werden, bzw, es muss von den Insidern die Anzahl der zu plazierenden Aktien angekuendigt werden und ein Zeitraum , in dem die Plazierung geschehen soll.
Am NM muss man bisher ueberhaupt nix ankuendigen, und ab 1.3. doch auch nur NACHHER den Verkauf veroeffentlichen.

Den Unterschied zw. einer Nasdaq- und einer NM-Gewinnwarnung konnte man doch gut am Beispiel Intershop / EM.TV bzw. jetzt Heyde beobachten :
Waehrend sich bei Intershop der Kurs in den Tagen vor der Warnung seitwaerts bewegte, ging es bei EM.TV und bei Heyde schon etliche Tage vorher stramm bergab !! Ich denke schon, dass man in den USA als Kleinanleger wesentlich besser geschuetzt ist, als in Deutschland.
Ausserdem : Was hat denn ein Haffa hier ueberhaupt von der Strafgesetzbarkeit zu erwarten - Nichts !!! Das saehe in den USA anders aus.
 
aus der Diskussion: Der "LEGALE BETRUG " offener Brief an alle Medien !!!!
Autor (Datum des Eintrages): TonyY  (26.02.01 22:16:00)
Beitrag: 34 von 47 (ID:2987462)
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