Fenster schließen  |  Fenster drucken

Hallo!

Ihr "kämpft" m.E. taktisch unklug.

Es sind zwei Sachverhalte voneinander zu trennen:

a) die strafrechtliche Seite
b) die zivilrechtliche Komponente

Da es auf zivilrechtlichem Weg kein "Zuckerschlecken" wird, gibt`s nur eine sinnvolle Handlungsoption.
Diese lautet, Strafanzeige stellen und somit die StA den Fall ermitteln lassen. Ohne deren Eingriffsbefugnisse kommt man schwerlich an die entscheidenden Informationen. Parallel dazu Beschwerde beim BAWe.(dient nur der Beschleunigung)

Charlotte
 
aus der Diskussion: eventuelle.Klage gegen Heyde wegen Anlegertäuschung wird geprüft !!
Autor (Datum des Eintrages): Turbocharlotte  (01.03.01 21:02:04)
Beitrag: 17 von 43 (ID:3012000)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE