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@fsch
Als ich sag mal Kenner des amerikanischen Wertpapiermarktes weisst Du doch genau, das die dortigen Class Actions zu 99 % in die Hose gehen und die Anwälte allen voran Milberg und Consorten sich die Taschen füllen.

Das ist die eine Sache.

Die andere und auch entscheidende Frage ist die, gegen welche bestehenden Gesetze Heyde verstossen hat. Sicher gibt es die Publikationspflicht zur Bekanntgabe kursrelevanter Tatsachen, allerdings wird es mit Sicherheit sehr sehr schwer, hier den Beweis zu führen. Du hast als Kläger selbstverständlich die Beweislast.

Ich habe hier erhebliche Zweifel.

Zum anderen muß sich der Kläger natürlich vorhalten lassen, die Aktien während einer Spekulationsblase zu völlig überhöhten Preisen erworben zu haben.
Man kann der Heyde AG den Hype der Technologieaktien im Jahre 1999 und 2000 mit Sicherheit nicht vorhalten. Wäre ungefähr damit vergleichbar, Herrn Frick wegen der Aussagen auf seiner 0190 Hotline in die Haftung zu nehmen.

Letztendlich wird keine Versicherungsgesellschaft dieser Welt den aus einer Spekulation entstandenen Schaden mit der Kostenübernahme für eine Klage gegen die AG abzudecken. Man stelle sich nur vor, was passieren würde wenn dies Gang und gäbe wäre. Mit jeder Baisse an der Börse wären die Rechtschutzversicherer vom Konkurs bedroht.

Aber das nur am Rande.

Wie gesagt, sehe ich aus juristischer Sicht keinerlei Aussicht auf Erfolg.
 
aus der Diskussion: eventuelle.Klage gegen Heyde wegen Anlegertäuschung wird geprüft !!
Autor (Datum des Eintrages): ShareholderCGN  (02.03.01 20:48:47)
Beitrag: 35 von 43 (ID:3020866)
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