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Kommt drauf an. Wenn Du aus diesen Aktien Dividende erhalten hast, sind die Kreditkosten als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. Sehr pauschal gesagt. Denn das Finanzamt könnte sich auf den Standpunkt stellen, dein Invest diente weniger der Erzielung von Dividenden sondern viel mehr denen von Kurssteigerungen. Wenn Du dann die Spekufrist überschritten hast, könntest Du neese sein. Auf diesen Standpunkt stellt sich das Finanzamt nartürlich dann, wenn die Kreditzinsen die Dividende übersteigen.

Wenn die Kreditkosten grundsätzlich anerkannt werden, ist es doch ganz einfach aufzuteilen. Anschaffungskosten der Aktien, die innerhalb der Spekufrist verkauft wurden x Zinssatz x Zeitraum zwischen An- und Verkauf. (bei 100%er Fremdfinanzierung)

Gruß CC
 
aus der Diskussion: Anrechenbarkeit von Schuldzinsen zu Speku-Gewinnen
Autor (Datum des Eintrages): CColumbus  (04.03.01 18:55:19)
Beitrag: 2 von 4 (ID:3027574)
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