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das bawe möchte mit seiner unterlassungsverfügung wohl lediglich verhindern, das nach dem beispiel mbx plötzlich alle in deutschland börsennotierten gesellschaften irgendwelche (vor)verträge vorlegen um danach eine art "amtlich geprüften bestätigungsausweis" für ebendiese vorweisen zu können.

dazu wäre es weder personell noch finanziell in der lage, und das ist auch nicht aufgabe des bawe.

dass jemand eine anzeige beim bawe publik macht ist hingegen beim besten willen nicht zu verhindern.

dem bawe zu unterstellen, sein fähnchen nach dem wind zu hängen und damit mbx schaden zu wollen halte ich für schlicht kurios.

mfg,

r :)
 
aus der Diskussion: MBX - Bawe
Autor (Datum des Eintrages): relation  (04.03.01 22:52:39)
Beitrag: 3 von 6 (ID:3028777)
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