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@cyberfreak

CYN ist eine Nasdaq-OTC Notierung
keine Nasdaq Notierung

SEC hin, SEC her

und das sind 2 Spielklassen,
da sind die Spielregeln etwas unterschiedlich.(auch was SEC angeht.)

Informier dich mal.

mfg -HD-

P.S.
der März ist noch nicht vorbei.
P.P.S.
Verklag doch Cybernet
ähm, CYN in München, oder CYN in Delaware(USA)????
Wo???
Nach welchem Recht???D/USA(wobei WASHINGTON??

Schon alleine die rechtliche Gesellschaftsform in der sich CYN befindet wird verkompliziert die Sache um 3Hausnummern.

Wahrscheinlich würdest du Besner Kreifels Weber nicht beschäftigen können. Und in den USA einen "overthecounter" gehandelten Wert gerichtlich belangen???

Da verdiehnen im Zweifelsfall einzig und alleine die Rechtsanwälte, die von dir und CYN bezahlt werden.
(Du müßtet Meister Eder schon absolute kriminelle Machenschaften nachweisen. Sonst sehe ich keine Chance)

Wenn du umbedingt jemanden verklagen willst, es gibt doch auch noch andere NM-Unternehmen. (Ich finde man sollte endlich mal Metabox total zerlegen)
 
aus der Diskussion: Cybernet ---Sammelklage---
Autor (Datum des Eintrages): hollodeck  (05.03.01 00:27:39)
Beitrag: 25 von 30 (ID:3029079)
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