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Schutzalter 14 Jahre

Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Strafgesetzbuch bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.


die sexuellen moralvorstellungen und die doppelmoral einiger user sind unglaublich !!!

wahrscheinlich würde das justiz system der türkei unterstützt werden, falls es sich um eine 13 jährige deutsche und einen 17 jährigen engländer handeln würde ! einfach lächerlich ! es gibt gesetzte, dasselbe passiert einem urlauber auch, der hier urlaubt macht und gegen ein gesetzt verstösst !
 
aus der Diskussion: Haft in der Türkei
Autor (Datum des Eintrages): Dreamer20000  (26.06.07 14:35:38)
Beitrag: 99 von 221 (ID:30325216)
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