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Alle,
Dürfen die Staatsanwälte eigentlich MBX-Aktien kaufen, während sie ermitteln, ob die per Ad Hoc gemeldeten Großaufträge existieren? Wäre bei 1 - 2 Euro ja die Einstiegsmöglichkeit! Hat es das in der deutschen Wirtschaftsgeschichte schon einmal gegeben, daß eine Firma ihre Aufträge der Staatsanwaltschaft beweisen muß? Darf die Staatsanwaltschaft im Falle der Verifizierung ein öffentliches Statement abgeben: Ja, die Aufträge sind echt? Hat Metabox eine Rechtsschutzversicherung, um sich gegen die Ermittlungen zu wehren? Wie teuer kommen die Rechtsanwälte Metabox? Sind das laufende Kosten? Betriebsausgaben? In den USA kümmert es wohl keinen, wenn gegen eine Firma ermittelt wird. Die Juristen verdienen dort wohl immer mit, egal auf welcher Seite. Kann man in Deutschland zu solchen Ermittlungen sagen: So what?
Auch andere Fragen sind absurd. Am besten wärs, MBX weist gegenüber der Öffentlichkeit nun selber schleunigst nach, was erreicht ist und was nicht.
FSTACHO
 
aus der Diskussion: MBX: Der StA als Teil der strategischen Ausrichtung ?
Autor (Datum des Eintrages): FSTACHO  (08.03.01 21:24:57)
Beitrag: 28 von 72 (ID:3059590)
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