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@Kimba: Das gilt im Falle von Intershop aber nur für die USA wegen des Doppellistings. Deutsche Anleger haben so gut wie keine Chance auf Schadensersatzsansprüche. Wieso auch, man kann ja niemanden dafür verantwortlich machen, daß das Produkt sich so schlecht verkauft. Genauso hat vorher auch das Unternehmen nicht die Anleger verklagt, die den Börsenkurs auf die astronomischen Höhen gebombt haben. Wäre nämlich genauso bescheuert.
 
aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): Bat2k1  (08.03.01 23:25:38)
Beitrag: 21 von 451 (ID:3062655)
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