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@ BatK1

Zustimmung. Die Fälle sind nicht vergleichbar, zumal sich die Box nach Angaben von MBX glänzend verkaufte ;).

Bei MBX geht es um die Klärung der Fragen, ob Auskünfte des Unternehmens zum Stand der Entwicklung der Box, der Aufträge, Umsätze, damit der Vermögenslage und sich daraus folgenden analytischen Bewertungen womöglich nicht mit der gebotenen kfm. Sorgfaltspflicht übereinstimmten und daher Ersatzansprüche begründen..

Das halte ich angesichts der Dokumentenlage für so gut wie geklärt - zu Lasten des Unternehmens. "Fehler" in der Info-Politik werden praktisch eingeräumt. Die Frage ist: Waren es "Fehler" oder, was DonDiego meint, war es eine besonders "ausgefeilte Strategie". Die Annahme halte ich nicht für abwegig, auch wenn ich DonDiego in seinen Schlußfolgerungen nicht zustimme.

Nicht weniger spannend sind die Fragen, wann welche "geliehenen" Aktienpakete zum Zwecke sofortiger Handelbarkeit zu welchem Preis vom Unternehmen an GEM u.a. verkauft wurden? ;)

Ob sich diese Pakete auf dem Wege des Short-Selling im Markte wiederfanden, womöglich später zurückgekauft wurden und welche Rolle die Designated Sponsors, von denen einer, die NordLB, abgelöst wurde, dabei spielten.

Man wird sehen, was die StA hier herausfinden wird und darf auch auf die übrigen Erkenntnisse zu Werten des Neuen Marktes, auch Intershop, gespannt sein.

Ein wirklicher Krimi ...

cu, K.
 
aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): Kimba-1  (09.03.01 09:00:40)
Beitrag: 22 von 451 (ID:3064266)
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