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Aber die StA wird doch eine bemrkung dazu machen, ob die Verträge existieren und ob ein Betrugs- o-ä. Verdacht sich erhärtet hat oder nicht !
Und das ist schon SEHR viel. Wenn die StA sagt, dass keine Beweise für Betrug usw. vorliegen, ist MBX in den betreffenden Punkten reingewaschen. Es ist auch sonst üblich, dass die StA zB sagt: "ES konnten keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dasss...".
Tuerk
 
aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): tuerk  (09.03.01 13:01:47)
Beitrag: 34 von 451 (ID:3066232)
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