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Mal angenommen, es habe Short-Selling gegeben.

Was wäre denn mit dem Kurs passiert, wenn die Short-Sellers am 15.09.00, als MBX bekannt gab, alles liefe "planmässig" hätten covern müssen?

Wußten sie es besser, dass es nämlich keine Auslieferungen, sondern eine Umsatzwarnung geben würde?

Da hat die StA zu tun, in diesem oder einem ähnlichen Szenario aufzudecken, welche Insider (incl. Investoren & Händler) hieran alles beteiligt waren.

Die Existenz der Verträge dürfte sich dagegen relativ problemlos klären lassen.
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aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): Kimba-1  (09.03.01 13:51:27)
Beitrag: 42 von 451 (ID:3066651)
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