Fenster schließen  |  Fenster drucken

es ist leider nur zum teil richtig, was du schreibst, pd.

eine sammelklage u.s.-amerikanischen vorbildes gibt es im kontinentaleurop. rechtssystem tatsächlich nicht.

der weg den z.b. foris beschreitet ist deshalb auch ein anderer.

und zwar werden hier die einzelforderungen an den prozessfinanzierer zediert, der diese dann gesammlt als nunmehr eigene forderungen einbringt.

prozessrisiko und vorfinanzierung trägt der prozessfinanzierer gegen ca. 30% der erstrittenen summe.

r
 
aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): relation  (11.03.01 15:05:59)
Beitrag: 49 von 451 (ID:3076521)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE