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Sie haben natürlich Recht mit Ihren Aussagen Herr Mandrella, aber Sie wissen wie ich es gemeint habe:

Der Gesellschaft wird von extern Geld zugeführt und zwar zu Konditionen, die 50% oberhalb des Börsenkurses liegen und - hier werden Sie mir kaum widersprechen - dies ist ein Vorgang, der relativ selten auf dem deutschen Kurszettel vorkommt. Bitte verzeihen Sie mir meine nicht im Detail ausgeführte Aussage.

Der Fälligkeitstermin der Optionsscheine, die jetzt vorzeitig ausgeübt wurden, liegt im November 2004. Einen "Pflicht-Ausübungstermin" gibt es nicht, da ein Optionsschein lediglich ein Recht, und keine Pflicht darstellt.

Grüße

Peer Share
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aus der Diskussion: PONGS & ZAHN AG stärkt erneut Eigenmittel durch Ausübung von Optionsscheinen
Autor (Datum des Eintrages): PeerShare  (12.03.01 12:06:35)
Beitrag: 4 von 13 (ID:3080379)
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