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Oliver

Vor mir liegt mein Leib & Magen-Blatt mit der Anzeige:
"Unabhängig & erfolgreich: Asset Management by Warburg" - M.M.Warburg & Co, 1798

Soll keine Werbung sein. Zeigt aber, woran sich einer der DS orientiert.

Im übrigen: Du stellst die "One-Million-Dollar-Frage". Wenn die StA Verträge prüft, wird sie unweigerlich auf die Antworten stossen.

Im normalen Put-/ Call-Geschäft erhält der Stillhalter den Optionspreis zum Zeitpunkt der "Leihgabe" für die Laufzeit. Zum Ausübungstermin würde - im Falle der Optionsausübung - der Basispreis fällig (in unserem Fall würde durch Naturalien, sprich z.B. neue Aktien gezahlt).

Dazwischen ist alles möglich. Sind wenigstens zwei Vertragsverhältnisse: Altaktionäre - MBX - Investor. Hängt von den Verträgen ab.
Damit bzw. mit der Leihgabe steht es aus meiner Sicht völlig im Einklang, wenn SD beeidet, nicht verkauft zu haben.

Dennoch folgt daraus wiederum nicht, warum ein Investor ausgerechnet auf seine Freiheit, z.B. die erworbenen Aktien weiterzuverkaufen oder überzeugender: zum Zwecke des Shortings zu "verleihen", verzichten sollte?

Was bliebe denn noch an Möglichkeiten? Dividende? (ist nicht); steigende Kurse? (nutzte er sie durch Verkauf, wäre er nicht mehr Investor) ; fallende Kurse? (wozu braucht er solche Aktien). Was bleibt also ausser Trading & Shorting?

Shorting ist wichtiges Mittel der Preisfindung. Ich sehe das ganz leidenschaftslos.
Die Frage ist halt, ob die Veräusserung entliehener Aktien durch das Unternehmen an einen zunächst nicht genannten GB-/US-Investor, der die Möglichkeit zum Shorting selbst oder über Dritte wahrnehmen konnte, eine kursrelevante Nachricht war, die adhoc-pflichtig war.

Hätte das Unternehmen bzw. hätten die damit befassten DS das Publikum unterrichten sollen im Sinne von müssen?

Wer hieraus Vorteile zog & ob es welche gab, an denen die damit verbundenen Transaktionen vorbeigingen? Weiß es der User? Das herauszufinden ist Aufgabe der StA.

Wer weiß, vielleicht gibt es wirklich einen Verleiher, der seine Aktien für Nullkommanull zur Verfügung stellte und anderen Reibach ermöglichte. Soll alles vorkommen....

Es muß möglich sein, solche Annahmen treffen zu können. Ohne solche Annahmen kann niemand sinnhaft ermitteln.

cu
 
aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): Kimba-1  (14.03.01 15:56:01)
Beitrag: 88 von 451 (ID:3099311)
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