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Aus deiner höchstobjektiven Lieblings - Broschüre. Fast schon ein Garantieschein :laugh:.

„In welchen Fällen kann geklagt werden?

Als Richtschnur kann gelten, dass die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen immer dann besonders hoch sind, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren - wie etwa in den Fällen Infomatec, EM.TV, Metabox und auch Deutsche Telekom - eingeleitet hat. Das heißt, in Deutschland können die Aktionäre mit realistischen Aussichten auf Erfolg Schadensersatz einklagen, wenn hinter der Falschinformation kriminelle Machenschaften stehen. So ermittelte die Staatsanwaltschaft im Fall Infomatec ( sog. „Sammelklage“ immer noch nicht erhoben ;) ) beispielsweise wegen Kursbetrugs nach § 88 Börsengesetz.

Bei bloßer Nachlässigkeit ;) der Verantwortlichen wird es dagegen sehr schwer, Schadensersatzansprüche in Deutschland durchzusetzen. In solchen Fällen kann man jedoch unter Umständen - wie etwa bei Intershop - eine Klage in den USA anstrengen. Denn dort besteht eine wesentlich anlegerfreundlichere Rechtslage.“

Ergo = > 50 % Klage :laugh:

Gastkommentar Aktionärsklagen auch in Deutschland möglich
Von Klaus Rotter ( Kanzlei Klaus Rotter für Wertpapieranleger )
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Nebenberuflich Großwildjäger ( Löwen bevorzugt :laugh: in Bedrängnis tun’s auch Ratten in der Not sogar Fliegen :laugh: ) und Vorsitzender der Selbsthilfegruppe „Altruismus in den Griff kriegen – Lernen auch mal NEIN zu sagen“

Gruß pd
 
aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): Placido-Domingo  (14.03.01 17:01:23)
Beitrag: 91 von 451 (ID:3100042)
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