Aus deiner höchstobjektiven Lieblings - Broschüre. Fast schon ein Garantieschein . „In welchen Fällen kann geklagt werden? Als Richtschnur kann gelten, dass die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen immer dann besonders hoch sind, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren - wie etwa in den Fällen Infomatec, EM.TV, Metabox und auch Deutsche Telekom - eingeleitet hat. Das heißt, in Deutschland können die Aktionäre mit realistischen Aussichten auf Erfolg Schadensersatz einklagen, wenn hinter der Falschinformation kriminelle Machenschaften stehen. So ermittelte die Staatsanwaltschaft im Fall Infomatec ( sog. „Sammelklage“ immer noch nicht erhoben ) beispielsweise wegen Kursbetrugs nach § 88 Börsengesetz. Bei bloßer Nachlässigkeit der Verantwortlichen wird es dagegen sehr schwer, Schadensersatzansprüche in Deutschland durchzusetzen. In solchen Fällen kann man jedoch unter Umständen - wie etwa bei Intershop - eine Klage in den USA anstrengen. Denn dort besteht eine wesentlich anlegerfreundlichere Rechtslage.“ Ergo = > 50 % Klage Gastkommentar Aktionärsklagen auch in Deutschland möglich Von Klaus Rotter ( Kanzlei Klaus Rotter für Wertpapieranleger ) ------------------------------------------------------------------------------------ Nebenberuflich Großwildjäger ( Löwen bevorzugt in Bedrängnis tun’s auch Ratten in der Not sogar Fliegen ) und Vorsitzender der Selbsthilfegruppe „Altruismus in den Griff kriegen – Lernen auch mal NEIN zu sagen“ Gruß pd |
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aus der Diskussion: | Sammelklage gegen Met a box !!! |
Autor (Datum des Eintrages): | Placido-Domingo (14.03.01 17:01:23) |
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