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harman

Mal rein theoretisch, ein Szenario:

Setzen wir mal voraus, das Unternehmen A habe x Mio Aktien im Freefloat.

1) A "leiht" sich von seinen Großaktionären 1,2,3 y Mio Aktien auf Naturaltauschbasis (Rückgabe des Aktiendarlehens zur nächsten KE). Alternativ wären auch Vereinbarungen nach dem Vorbild der üblichen Stilljhaltergeschäfte möglich.

2a) A veräussert die 2 Mio Aktien an den freundl. Investor I (z.B. ausserbörslich), der sich deren sofortige Handelbarkeit ausbedungen hat. De facto haben wir eine vorgezogene Kapitalerhöhung (Verwässerung) und eine Erhöhung des Freefloat. Und - wie Du zutreffend sagst - den Umstand, dass A gegen sich selbst short geht.
Vereinbart wird z.B. ein Preis, der sich an einem fixen Datum oder an einem Durchschnitt orientieren kann.
In jedem Fall wäre der freundl. I an niedrigeren Kursen im bestimmten Zeitraum dringend interessiert (danach wieder an steigenden Kursen). Ersteres kann er durch Leerverkäufe selbst veranlassen bzw. beschleunigen.

2b) Weiß der freundl. Investor I von den Geschäftsaussichten und später zu erwartenden Adhocs, kann er mit entspr. Timing zu steigenden Kursen verkaufen, mit seinen Verkäufen (oder sogar in Erwartung von bad news) den Kurs drücken, unten wieder einsammeln und z.B. auf die nächste Adhoc, das heißt, das neue Spiel erwarten.

2c) Ist I ein Shortseller oder arbeitet er mit solchen zusammen, läuft das Ganze womöglich multiplikativ.

3) Zwangsläufig erfahren nun beteiligte Finanzhäuser von diesen Vorgängen. Sie werden sich - womöglich noch mit Warrant-Emissionen - einklinken und die Kursausschläge für sich nutzen.

4) Das gilt auch für andere, z.B. unternehmensnahe Insider. Die Zahl der Akteure wird größer, wobei - das ist der Punkt - womöglich niemand auf die Kursrelevanz der Vorgänge und die Meldungspflicht hinweist bzw. sich dafür für zuständig hält !! .

5) Die sich mehrende Zahl der Insider führt - u.U. - zu der Begleitmusik in den Internetboards in Gestalt von Pushing & Bashing.

6) Zeitgleich mit der wachsenden Insiderzahl sickern Warnmeldungen an Medien durch ...

7) Die Pflicht-Meldungen blieben dennoch aus ...


Ist nur ein Szenario ... Gibt noch andere. M.E. verweisen alle auf gedeihliche Kooperationen und Seilschaften.
Aber auch darauf, dass Wissende Vorteile zu Lasten Dritter realisieren.

cu
 
aus der Diskussion: Sammelklage gegen Met a box !!!
Autor (Datum des Eintrages): Kimba-1  (15.03.01 12:53:26)
Beitrag: 112 von 451 (ID:3106646)
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