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[posting]31127765[/posting]@Interna:

Der LG-Fall ist wirklich lustig. Es gibt widersprüchliche Aussagen, wer denn gewonnen hat. :confused: Bald erfahr ich mehr.

Hier nun die Meinung der Heidelberger Leben, dem Wortlaut nach ist alles klar:

"...Das Berufungsgericht hat sich dieser [=Rechtsmeinung des AG] Rechtsmeinung aber nicht angeschlossen. In der mündlichen Verhandlung über die Berufung der Beschwerdegegnerin hat das Berufungsgericht vielmehr deutlich gemacht, dass es ganz überwiegend der Auffassung der Beschwerdegegnerin zuneigt. Gleichzeitig hat es angesichts des außer Verhältnis zum Streitwert stehenden Prozessaufwandes, insbesondere im Hinblick auf die mit einem sich anschließenden Revisionsverfahren, das das Landgericht zugelassen hätte, verbundenen Kosten, vorgeschlagen, den Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen, wobei der dortige Kläger angesichts der für ihn ungünstigen Erfolgsaussichten den überwiegenden Teil der Kosten des Rechtsstreits tragen solle. Dieser Empfehlung folgend ist der Rechtsstreit zwischenzeitlich erledigt worden [!]. Der dortige Kläger hat seine Klage zurückgenommen [!], womit das Urteil des Amtsgerichtes gegenstandslos geworden ist. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden in Bezug auf den Vertrag des dortigen Klägers von der Beschwerdegegnerin weiterhin in der bisherigen Weise verrechnet. Das Urteil des Amtsgerichtes gibt dem Beschwerdeführer, weil überholt, somit keine Rechtfertigung, eine abweichende Kostenbehandlung zu verlangen."

Murdo
 
aus der Diskussion: MLP mal echt billig - dank Riester
Autor (Datum des Eintrages): Murdo  (13.08.07 22:39:42)
Beitrag: 18 von 138 (ID:31147345)
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