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[posting]31379061[/posting]Ohne die Rechtslage zu kennen, vermute ich, dass die Handhabung seitens des FA ganz wesentlich vom Umfang des eingesetzten Kapitals abhaengen duerfte. Reicht der zur Verfuegung stehende Betrag aus, auch auf Basis einer risikolosen Verzinsung (bzw. solche mit bei langfristigen Investitionen im Mittel zu erwartender Rendite) den Lebensunterhalt hiervon zu bestreiten, so duerfte es irrelevant sein, dass hierzu "aus freien Stuecken" noch taegliche Arbeitszeit investiert wird (Bsp.: EUR 150.000+).
 
aus der Diskussion: (Day)Trader & Elterngeld
Autor (Datum des Eintrages): steuer_inc.  (04.09.07 10:39:05)
Beitrag: 2 von 18 (ID:31381012)
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