Elterngeld erhält nach meinem Infostand, wer eine Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Kinderbetreung aufgibt. Die Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie privaten Veräußerungsgeschäften gelten nicht als Erwerbstätigkeit. |
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aus der Diskussion: | (Day)Trader & Elterngeld |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (04.09.07 12:19:10) |
Beitrag: | 4 von 18 (ID:31382120) |
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