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2Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.


Die Daytrader-Mutti (oder Papi) bekommt also nur 300 EUR/Monat.
 
aus der Diskussion: (Day)Trader & Elterngeld
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (04.09.07 12:38:34)
Beitrag: 6 von 18 (ID:31382358)
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