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typischerweise davon ausgegangen wird, dass durch Kinderbetreuung kein Einkommensverlust eintritt, weil das Kassieren von Mieten, Zinsen und Dividenden sowie Veräußerungsgewinnen durch Kinderbetreuung nicht beeinträchtigt wird.

Dass die Nichthafter im Bundestag der Ansicht sind, dass das Erzielen von "Veräußerungsgewinnen" ohne Leistung erreicht werden kann, überrascht nun wirklich nicht. Wahrscheinlich verwechseln sie das mit ihren Diäten.
 
aus der Diskussion: (Day)Trader & Elterngeld
Autor (Datum des Eintrages): bonAPART  (04.09.07 23:57:48)
Beitrag: 17 von 18 (ID:31392301)
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