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Stellungnahme der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der Kanzlei, die Vizrt berät

" Die Darstellung der Comdirect ist so nicht richtig, weil sie auf einem
falschen Verständnis der "Bonus Shares" beruht."

Die Aktien stammen sehr wohl aus einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln. Es gibt einen entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss
der Aktionäre und einen Board-Beschluss zur Umsetzung. Das Kapital wurde
durch Umwandlung von Kapitalrücklagen erhöht. So ist dies auch detailliert
in dem Dokument gem. § 4 Abs. 2 Nr. 5 WpPG beschrieben. Das scheint die
Comdirect nicht gelesen zu haben.

Letztlich bestimmt sich die Frage, ob es eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln ist oder nicht, nach israelischem Recht. Aber ich habe
dies ja seinerzeit ausführlich mit Orly ( Anm.: die israelische RA von Yigal
Arnon & Co. ) besprochen, und es ist - auch nach israelischem Recht - eine
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, nämlich Umwandlung von
Kapitalrücklagen in Nominalkapital. So gleich im ersten Absatz des
Dokuments: "...on the basis of a capital increase from the Company's own
resources." Dann nochmal auf Seite 2, 5. Absatz: "...(by way of conversion
of capital reserves under shareholders' equity into share capital)".

Das führt in Israel - wie in Deutschland - dazu, daß die Aktionäre
entsprechend der Erhöhung neue Aktien gemäß ihrer Beteiligung erhalten - §
212 AktG: "Neue Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am
bisherigen Grundkapital zu. Ein entgegenstehender Beschluss der
Hauptversammlung ist nichtig."

Daher handelt sich auch nicht im eine Ausschüttung in Form von Aktien, wie
die Comdirect es darstellt. Die Aktionäre sind vor der Kapitalerhöhung
wirtschaftlich genauso gestellt wie danach. Die Aktienausgabe sichert dies,
denn sonst wären sie anschließend schlechter gestellt (verwässert).

Wenn man es so nennen will, handelt es sich im Ergebnis um einen
Aktiensplit: Auf Basis des vorhandenen Eigenkapitals, wurde das haftende
Grundkapital - und damit die Aktienanzahl - verdreifacht. Dementsprechend
mußte auch jeder Aktionär danach die dreifache Anzahl seines bisherigen
Aktienbesitzes haben, siehe oben das Prinzip des § 212 AktG, das zweifellos
auch nach israelischem Recht gilt."

Quelle IR Vizrt
 
aus der Diskussion: VIZRT - Infosammlung
Autor (Datum des Eintrages): troi7  (06.09.07 22:53:57)
Beitrag: 52 von 80 (ID:31424839)
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