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[posting]31546117[/posting]Wenn Leute z.B. eine Strohadresse als regulären Geschäftssitz incl. Zustellvollmacht ausgeben und ihre Geschäfte abziehen, kann es einem passieren, daß man plötzlich mit einer Reihe Mahnschreiben etc.angeschrieben wird.Bezahlt zu werden fürs Briefkastenleeren ist aber nicht strafbar.
 
aus der Diskussion: IEM Die Wahrheit kommt doch ans Tageslicht
Autor (Datum des Eintrages): Segate  (12.09.07 15:59:16)
Beitrag: 5,056 von 5,350 (ID:31547843)
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