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Offenbar gibt es derzeit mehrere Gesichtspunkte, die betrachtet werden müssen.

- eine Sach- und Rechtslage, die hinsichtlich der Frage von Verstößen einzelner handelnder Personen gegen zwei Paragraphen (Kursmanipulation und Insiderhandel) derzeit untersucht wird

- ein Produkt namens "Phoenix", das eine bestimmte Qualität und Marktfähigkeit hat

- die Lage des Unternehmens Metabox AG, Hildesheim

- die Motive von Leuten, die hier missionarischen Eifer entfalten, nicht mehr rational argumentieren (daran erkennt man sie) und denen ich - u.a. - Fanatismus vorhalte.

1) Die Untersuchung der Sach- und Rechtslage ist abzuwarten und bei der Staatsanwaltschaft Hannover, wie man hört, in den besten Händen. Ein junger Staatsanwalt mit Liebe zum Detail, der Karriere machen will - was braucht es mehr? Selbst die Inhalte von Papierkörben mitsamt der enthaltenen Reklamesendungen wurden sichergestellt und beschlagnahmt, wie man weiter hört. Es wird also akribisch gearbeitet.

Vorverurteilungen sind in unserem Rechtssystem gleichwohl nicht vorgesehen. Wer nicht müde wird, sie wieder und wieder auszusprechen, den nenne ich einen Fanatiker.

2) Das Produkt und seine Marktfähigkeit hat mit der Sach-und Rechtslage hinsichtlich der Fragen von Insiderhandel und Kursmanipulation durch einzelne Personen zunächst einmal nicht das Mindeste zu tun.

Damit es doch etwas damit zu tun bekommt, konstruiert User Kimba nun einen "ästhetischen Konflikt": Es sei wie mit "Frühstückseiern in den Händen von Tierquälern" - niemand wolle sie kaufen.

Dazu sage ich zweierlei:

Das wird maßlos überschätzt. Die potentiellen Kunden denken nicht daran, sich vom "Spiegel" ein Produkt von hervorragender Qualität und einem ebensolchen Preis-Leistungs-Verhältnis durch Schmähkritik (1. Artikel) oder Halbwahrheiten (2. Artikel) madig machen zu lassen.

Und die Kunden wissen auch hinsichtlich der hier genannten Gesichtspunkte bestens zu unterscheiden.

Soweit der "ästhetische Konflikt" aber dennoch ein Problem werden würde, so würde dieses natürlich auch vom Unternehmen als solches erkannt und vermutlich gelöst werden - warum sollte man es wohl ungelöst lassen??

3) Die Metabox AG (Hildesheim) - das sind ca. 200 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit einem intellectual property, das sich wahrlich sehen lassen kann, hinter der Produktentwicklung stehen und auch alle weiteren Unternehmensfunktionen recht gut im Griff haben. Die haben mit vereinten Kräften erreicht, daß die Phoenix-Box zur CeBIT in ihrem wesentlichen Funktionsumfang "in vollem Glanz erstrahlt" - in der Tat. In letzter Zeit offenbar mal wieder in Tag- und Nachtarbeit.

Und die werden nun auch bewirken, daß die Box am Markt den Platz bekommt, den sie verdient hat, man sei gewiß.

Die Sach- und Rechtslage hinsichtlich zweier Paragraphen ist in diesem Zusammenhang eher ein Nebenschauplatz - auch wenn es im Moment auf den ersten Blick nicht so aussieht, wegen des vielen Geschreis.

Nicht alles, was furchtbar dramatisch erscheint, ist es am Ende.

Wenn man ein Unternehmen bewerten will, ist die erste Frage immer: worin besteht die eigentliche Substanz? Welchen Wert für seine Kunden hat es anzubieten, welchen Nutzen? Das ist letztlich das wirtschaftlich Entscheidende.

Dazu mag sich ein jeder auf der CeBIT getrost sein Bild machen.

JP

P.S. Und dann gibt es noch Motive von Menschen. Nach denen zu fragen ist immer gut. Selbst ein Richter tut es, aus gutem Grund. Soviel nochmal zum Fanatismus.

P.P.S. Ein Beitrag der xxx-Janphil-Pusherbande ;)
 
aus der Diskussion: Gesichtspunkte und Unterschiede
Autor (Datum des Eintrages): Janphil  (26.03.01 11:07:24)
Beitrag: 1 von 81 (ID:3173822)
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