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Quelle: IHK-Zeitung
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Wie wird Ihr Unternehmen ab 2008 besteuert?


Der Bundesrat hat am 6. Juli 2007 die Unternehmensteuerreform endgültig verabschiedet, die damit zum 1. Januar 2008 (Unternehmensbesteuerung) bzw. 1. Januar 2009 (Abgeltungsteuer) wirksam wird.

Mit der Absenkung der Körperschaftsteuer auf 15 %, der Reduzierung der Gesamttarifbelastung auf ca. 30 % sowie der – pragmatischen – Implementierung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 % setzt Deutschland ein gutes Signal im internationalen Steuerwettbewerb: Investitionen werden attraktiver; niedrigere Steuern signalisieren höhere Renditen. Für die Wirtschaft ergibt sich insgesamt eine Netto-Entlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro.

Zu beachten ist jedoch, dass die Vorteile nicht gleichmäßig allen Unternehmen zugute kommen: Die Tarifsenkung bringt denjenigen Kapitalgesellschaften die größte Entlastung, die aus dem Vollen schöpfen können: mit viel Eigenkapital, wenig Schulden und guten Gewinnen. Ferner profitieren große, dauerhaft ertragstarke Personenunternehmen, die von der Thesaurierungsrücklage Gebrauch machen können.

Erhebliche Mehrbelastungen haben hingegen z. B. Filialbetriebe im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe zu befürchten: Überall dort, wo das Gewerbe in gemieteten Räumen ausgeübt wird, wo Einrichtungen oder der Fuhrpark geleast sind, steigt die Gewerbesteuer durch die neuen Hinzurechnungen.

Darüber hinaus können viele Personenunternehmen den Nachteil aus dem Wegfall der degressiven AfA weder durch Investitionsabzugsbeträge / Sonderabschreibungen nach § 7g EStG noch durch die Bildung von Thesaurierungsrücklagen nach § 34a EStG kompensieren. So gehören schätzungsweise 200.000 mittelständische Unternehmen nicht zu den Gewinnern der Reform.

Schließlich führen Regelungen wie die Zinsschranke, die Funktionsverlagerung, die Änderungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern und die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer zu einer erheblichen Verkomplizierung des Steuerrechts und zu einer zunehmenden Planungsunsicherheit für die Unternehmen.

Die IHK-Organisation wird sich daher weiter nachdrücklich für steuerpolitische Korrekturen einsetzen. Ziele sind: weniger Bürokratie und eine einheitliche, rein gewinnorientierte Bemessungsgrundlage für die Einkommen-/Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Ferner die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen auch für mitarbeitende Gesellschafter von Personengesellschaften.

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen bei der Besteuerung von Unternehmen in Deutschland durch die Unternehmensteuerreform 2008 enthält nebenstehendes Merkblatt.

Detaillierte Informationen sind in der frisch veröffentlichten DIHK-Broschüre 'Die Unternehmensteuerreform 2008 mit Ausblick auf die Erbschaftsteuerreform' nachzulesen, die im Internetshop des DIHK http://verlag.dihk.de/ bestellt werden kann
 
aus der Diskussion: Unternehmenssteuerreform-Massenexodus droht!
Autor (Datum des Eintrages): Dorfrichter  (04.10.07 10:14:59)
Beitrag: 2 von 51 (ID:31838555)
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