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Ein Beispiel:

Erhebliche Mehrbelastungen haben hingegen z. B. Filialbetriebe im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe zu befürchten: Überall dort, wo das Gewerbe in gemieteten Räumen ausgeübt wird, wo Einrichtungen oder der Fuhrpark geleast sind, steigt die Gewerbesteuer durch die neuen Hinzurechnungen.


Mieten und Pachten (Ausgaben) hochzurechnen als Gewinn, um dann daraus die Gewerbesteuer zu errechnen ist schon ein dicker Hund!
 
aus der Diskussion: Unternehmenssteuerreform-Massenexodus droht!
Autor (Datum des Eintrages): Dorfrichter  (04.10.07 11:45:24)
Beitrag: 13 von 51 (ID:31839807)
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