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[posting]31839807[/posting]Du hast Recht Dorfrichter: Steuersystemtisch richtig wäre es, die Mieten beim Empfänger gewerbesteuermäßig zu erfassen. Nun hat der Gesetzgeber sich entschieden, aber das Gewerbe einschließlich der Immobilie zu betrachten.

Aber der Artikel ist doch nur ein Beweis, wie überflüssig die IHK sind: Bei einem Hebesatz von 400 % werden nämlich 400 % * 3,5 % * 25 % * 75 % = 2,625 % der Miete fällig. Daran geht das Abendland nun wahrlich nicht zu Grunde. BTW: Wenn man eine Zweitwohnung sich für privat mietet, werden oft 10 % fällig. Betreibe ich ein Gewerbe darin, sind es nun 3 %.
 
aus der Diskussion: Unternehmenssteuerreform-Massenexodus droht!
Autor (Datum des Eintrages): siebi71  (04.10.07 11:58:11)
Beitrag: 17 von 51 (ID:31839992)
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