Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]31841019[/posting]Ok, ok, hab jetzt was gefunden...

5. Gewerbesteuer: Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer sollen Finanzierungsaufwendungen künftig einheitlich zu 25 % hinzugerechnet werden, soweit deren Summe den Freibetrag von 100.000 € übersteigt. Zu den Finanzierungsaufwendungen zählen sämtliche Entgelte für Schulden (also nicht nur Dauerschulden) einschließlich gewährter Skonti, Zinsanteile aus Renten und dauernden Lasten, Gewinne stiller Gesellschafter sowie Lizenz- und Konzessionsgebühren (ausgenommen Vertriebslizenzen). Mit einem typisierten Finanzierungsanteil von 20 % werden Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Anlagegüter hinzugerechnet; der zurechnungspflichtige typisierte Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten einschließlich Leasingraten für nicht bewegliche Anlagegüter beträgt dagegen 75 %.

http://www.schuster-ulm.de/content/steuerberater_ulm_steuerb…

Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist, wo da die Benachteiligung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften sein soll. Immerhin haben die Personengesellschaften gegenüber einer Kapitalgesellschaft ja immer noch einen Gewerbesteuerfreibetrag, oder irre ich? (Sorry, hab mich nie mit den steuerlichen Regelungen für Personengesellschaften auseinander gesetzt.)
 
aus der Diskussion: Unternehmenssteuerreform-Massenexodus droht!
Autor (Datum des Eintrages): BieneWilli  (04.10.07 13:23:33)
Beitrag: 23 von 51 (ID:31841164)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE