[posting]31841497[/posting]Hallo zusammen, vielen Dank für die Infos ... ich fasse nochmal zusammen: 1. Fall unverheiratet - Das Kind ist weiter bei der Mutter ohne Beiträge mitversichert. Was die Krankenversicherungsbeiträge betrifft, die für die Versicherten günstigste Variante! - Kind u. Mutter bleiben mind. solange in der GKV bis geheiratet wird 2. Fall verheiratet - Das Kind muß ab Geburt PKV versichert werden - Die bestehende PKV muß das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen - Ein späterer Wechsel kann u.U. wirtschaftlich sein - Sobald die Mutter kein eigenes Einkommen mehr hat bzw. keine Lohnersatzleistungen mehr bezieht ist die Mutter auch PKV oder freiwillig GKV mit separaten Beiträgen zu versichern. Ab wann ist das normalerweise der Fall? Ab Wegfall des Erziehungsgeldes? Bitte korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe. Vielen Dank u. schöne Grüße |
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aus der Diskussion: | PKV u. GKV bei Familienwunsch |
Autor (Datum des Eintrages): | StartraderFreddy (08.10.07 20:58:12) |
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