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[posting]31916974[/posting]Von meinem! nullahnung meint, daß wenn ein Schein keinen Umsatz an den Börsen (Frankfurt, Stuttgart usw.) erziehlt, die gestellten Geld/Brief Kurse für die Katz seien. Er übersieht, daß diese Kurse außerbörslich, über den Emi als Market Maker, jederzeit handelbar sein müssen, denn der Market Maker ist verpflichtet, die angegebenen Kurse zu handeln.

"Als Market-Maker, Marktpfleger oder auch Marktmacher bezeichnet man einen Börsenmakler, dessen Hauptaufgabe in der Veröffentlichung verbindlicher Geld- und Briefkurse (An- und Verkaufskurse) börsennotierter Handelsgegenstände besteht. Dabei ist er durch einen maximalen Spread (Differenz zwischen Geld- und Briefkurs) gebunden. Die Präsenz des Market-Makers fördert einen kontinuierlichen Handel und verbessert die Liquidität im jeweiligen Markt, er hat jedoch durch seine Position die Möglichkeit auf einen relativ risikoarmen Gewinn, was ihn gegenüber den regulären Marktteilnehmern bevorteilt, da diese ihm seinen Gewinn (den Spread) bezahlen müssen.

Der Market-Maker darf die von ihm gestellten Kurse bei fortlaufender Notierung jederzeit ändern. Auf Verlangen eines zugelassenen Marktteilnehmers (Zero)ist der Market-Maker verpflichtet, zu diesen Kursen zu kaufen bzw. zu verkaufen"
 
aus der Diskussion: Porsche übernimmt Volkswagen....
Autor (Datum des Eintrages): Zeroeinseins  (09.10.07 21:03:37)
Beitrag: 2,564 von 4,181 (ID:31917489)
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